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Der Einstieg in die CNC Technik des Plattenaufteilens mit der neuen PA 5500 von SCHEER erfüllt nicht nur Anforderungen wie Prä

Plattenaufteilanlage PA 5500

Der Einstieg in die CNC Technik des Plattenaufteilens mit der neuen PA 5500 von SCHEER erfüllt nicht nur Anforderungen wie Präzision und Leistung, sondern bietet mit hohem Qualitätsanspruch gezielte Lösungen für Handwerk und Industrie.

Die kompakte Bauweise und das Preis / Leistungsverhältnis dieser Maschine lassen den Vergleich mit einem Mittelklasse-Auto gehobenen Standards zu, sowohl bezogen auf die Fahrzeugindustrie, als auch funktional, wirtschaftlich und ergonomisch.

Die PA 5500 wird gebaut in den Schnittlängen 3100 (Anschlagtiefe 3150 mm) und 4200 mm (Anschlagtiefe 4250 mm).

Im schlanken Grundkörper dieser PA-Reihe wurde das bewährte, verschleißfreie Präzisionsführungssystem des Sägewagens beibehalten mit gleichzeitiger Integration des Zahnstangenantriebs. Die beidseitig obenliegenden Führungen aus gehärtetem und geschliffenem Rundstahl gewährleisten durch die optimale Lage des Schwerpunkts ein präzises Sägen.

Durch die verrippte Gußkonstruktion bleibt die Säge schwingungsarm und ideal gedämpft. Haupt- und Vorritzsäge werden über Linearführungen auf und ab bewegt. Die Sägeaggregate sind direkt, ohne Leistungsverlust angetrieben. Ein Verschleiß der sonst häufig eingesetzten Zahnriemen oder anderer beweglicher Elemente ist ausgeschlossen.

Die Schnitthöheneinstellung der Hauptsäge von maximal 80 mm wird über den PC maßgenau und stufenlos programmiert. Der leistungsstarke Hauptsägemotor mit 9 kW und der 2,2 kW starke Ritzermotor garantieren auch bei hoher Leistung beste Schnittqualität. Die Vorritzsäge ist ebenfalls in der Höhen- und Seitenverstellung über das Programm exakt positionierbar.

6 in der Höhe bewegliche Klemmfinger ( bei Schnittlänge 4200 - 7 Stück ) des Materialschiebers spannen das Material sorgfältig. Gemeinsam mit der vollautomatischen Winkelanpreßeinrichtung über PC gesteuert, erzielt man eine hervorragende Winkel- und Maßgenauigkeit.

Trotz hoher Drehzahl der Sägen ist eine optimale Schalldämmung gegeben. Der Materialschieber, geführt auf 2 obenliegenden, geschliffenen und gehärteten Rundführungen arbeitet mit Direktantrieb über einen Servomotor in Resolvertechnik. Die Neukonzeption des Absaugsystems mit mitfahrendem Spiralschlauch sorgt für eine effektive und gründliche Absaugung der Späne.

Die Steuerung erfolgt über eine Siemens SPS und die Bedienung über einen integrierten PC. Eine Windows gestützte Bedienoberfläche mit grafischer Darstellung für die Neuanlage und Korrektur von Schnittplänen / Schnittbildern (Ausschnitte, Nutprogramme etc.) erleichtert dem Bediener die Arbeit. Er kann den Zuschnittablauf via Bildschirm verfolgen, da durch grafische Simulation angezeigt wird, welches Schnittbild die Plattensäge abarbeitet. Das Programmsystem OPTIMIN ergänzt die Zuschnitt-Optimierung sinnvoll.

Die Integration einer Postforming-Einrichtung, der Schnittplan-Optimierung OPTIMAX mit Plattenlagerverwaltung, Schnittplaneditor, Büroarbeitsplatz etc. ist auf Wunsch selbstverständlich, genauso wie die Berücksichtigung eines Etiketten-Programms in Verbindung mit einem Etikettendrucker.

C.F.SCHEER & CIE. GmbH+Co.
Werk Wiernsheim
Lindenstr. 70
75446 Wiernsheim

Nachdruck gestattet, Belegexemplar erwünscht.



Versand




Allgemeine Bedingungen für Lieferung von Maschinen für Inlandsgeschäfte*)




Allgemeine Bedingungen
für Lieferung von Maschinen für Inlandsgeschäfte


empfohlen vom Verband
Deutscher Maschinen‑ und Anlagenbauer eV.


Zur Verwendung gegenüber:


1. Kaufleuten, wenn der Vertrag
zum Betrieb des Handelsgewerbes gehört;


2. juristischen Personen des öffentlichen
Rechts und öffentlich‑rechtlichen Sondervermögen.


I. Angebot


Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen
wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts‑ und Maßangaben sind nur annähernd
maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer
Eigentums‑ und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden. Der Lieferer ist verpflichtet, vom Besteller als vertraulich
bezeichnete Pläne nur ‑mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.


II. Umfang der Lieferung


Für den Umfang der Lieferung ist
die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers maßgebend, im Falle eines
Angebots des Lieferers mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme das
Angebot, sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt. Nebenabreden
und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferers.


III. Preis und Zahlung


1 . Die Preise gelten mangels besonderer
Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich
Verpackung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen
Höhe hinzu.


2, Mangels besonderer Vereinbarung
ist die Zahlung bar ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten,
und zwar:  1/3 Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung,  1/3 sobald
dem Besteller mitgeteilt ist, daß die Hauptteile versandbereit sind,  der
Restbetrag innerhalb eines weiteren Monats.


3. Die Zurückhaltung von Zahlungen
oder die Aufrechnung wegen etwaiger  ‑vom Lieferer bestrittener Gegenansprüche
des Bestellers sind nicht statthaft.


IV. Lieferzeit


1 . Die Lieferfrist beginnt mit
der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der
vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie
vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.


2. Die Lieferfrist ist eingehalten,
wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder
die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.


3. Die Lieferfrist verlängert sich
angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik
und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb
des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf
die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem
Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten.


Die vorbezeichneten Umstände sind
auch dann vom Lieferer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits
vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird
in wichtigen Fällen der Lieferer dem Besteller baldmöglichst mitteilen.


4. Wenn dem Besteller wegen einer
Verzögerung, die infolge eigenen Verschuldens des Lieferers entstanden ist,
Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluß weiterer Ansprüche berechtigt,
eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der
Verspätung 1/2 v. H., im ganzen aber höchstens 5 v. H. vom Werte desjenigen
Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder
nicht vertragsgemäß benutzt werden kann.


5. Wird der Versand auf Wunsch
des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige
der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung
im Werk des Lieferers mindestens jedoch 1/2 v. H. des Rechnungsbetrages für
den Monat berechnet.


Der Lieferer ist jedoch berechtigt,
nach Setzung und fruchtlosem Ablaufeiner angemessenen Frist anderweitig über
den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessener verlängerter
Frist zu beliefern.


6. Die Einhaltung der Lieferfrist
setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.


V. Gefahrübergang und Entgegennahme


1 . Die Gefahr geht spätestens
mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann,
wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z.
B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat.


Auf Wunsch des Bestellers wird
auf seine Kosten die Sendung durch den Lieferer gegen Diebstahl, Bruch‑,
Transport‑, Feuer‑ und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare
Risiken versichert.


2. Verzögert sich der Versand infolge
von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom
Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über; jedoch ist der Lieferer
verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken,
die dieser verlangt.


3. Angelieferte Gegenstände sind,
auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der
Rechte aus Abschnitt VII entgegenzunehmen.


4. Teillieferungen sind zulässig.


VI Eigentumsvorbehalt


1. Der Lieferer behält sich das
Eigentum an dern Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem
Liefervertrag vor.


2. Der Lieferer ist berechtigt,
den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-
, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst
die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.


3. Der Besteller darf den Liefergegenstand
weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme
oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er den Lieferer unverzüglich
davon zu benachrichtigen.


4. Bei vertragswidrigem Verhalten
des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer zur Rücknahme
nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.


Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts
sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Lieferer gelten nicht
als Rücktritt vom Vertrag.


VII. Haftung für Mängel der Lieferung


Für Mängel der Lieferung, zu denen
auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haftet der
Lieferer unter Ausschluß weiterer Ansprüche unbeschadet Abschnitt [X, 4 wie
folgt:


1 . Alle diejenigen Teile sind
unentgeltlich nach billigem Ermessen unterliegender Wahl des Lieferers auszubessern
oder neu zu liefern, die sich innerhalb von 6 Monaten seit Inbetriebnahme
infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes ‑ insbesondere
wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung
‑als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt
herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist dem Lieferer unverzüglich
schriftlich ZU melden. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferers.


Verzögern sich der Versand, die
Aufstellung oder die Inbetriebnahme ohne Verschulden des Lieferers so so erlischt
die Haftung spätestens 12 Monate nach Gefahrübergang.


Für wesentliche Fremderzeugnisse
beschränkt sich die Haftung des Lieferers auf die Abtretung der Haftungsansprüche,
die ihm gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.


2. Das Recht des Bestellers, Ansprüche
aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der
rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.


3. Es wird keine Gewähr übernommen
für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:


Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,
fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte,
natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete
Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter
Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie
nicht auf ein Verschulden des Lieferers zurückzuführen sind.


4. Zur Vornahme aller dein Lieferer
nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen
hat der Besteller nach Verständigung mit dem Lieferer die erforderliche Zeit
und Gelegenheit zu geben, sonst ist der Lieferer von der Mängelhaftung befreit.
Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr
unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Lieferer sofort zu verständigen
ist, oder wenn der Lieferer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist,
hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen
zu lassen und vom Lieferer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.


5. Von den durch die Ausbesserung
bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Lieferer
‑insoweit als sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt ‑
die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes sowie die angemessenen
Kosten des Aus‑ und Einbaues, ferner, falls dies nach Lage des Einzelfalles
billigerweise verlangt werden kann, die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung
seiner Monteure und Hilfskräfte. Im übrigen trägt der Besteller die Kosten.


6. Für das Ersatzstück und die
Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist drei Monate, sie läuft mindestens
aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand.
Die Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer
der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.


7. Durch etwa seitens des Bestellers
oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des Lieferers vorgenommene
Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden
Folgen aufgehoben.


8. Weitere Ansprüche des Bestellers,
insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand
selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.


Dieser Haftungsausschluß gilt nicht
bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter,
sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.


Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten haftet der Lieferer ‑ außer in den Fällen des Vorsatzes
und der groben Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter ‑
nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.


Der Haftungsausschluß gilt ferner
nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes
für Personen‑ oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet
wird. Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert
sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden.
die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.


VIII. Haftung für Nebenpflichten


Wenn durch Verschulden des Lieferers
der gelieferte Gegenstand vom Besteller infolge unterlassener oder fehlerhafter
Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß liegenden Vorschlägen und Beratungen
sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen ‑ insbesondere Anleitung
für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes ‑ nicht vertragsgemäß
verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers
die Regelungen der Abschnitte VII und IX entsprechend.


IX. Recht des Bestellers auf Rücktritt,
Wandelung und sonstige Haftung des Lieferers


1 . Der Besteller kann vom Vertrag
zurücktreten, wenn dem Lieferer die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig
unmöglich wird. Dasselbe gilt bei Unvermögen des Lieferers. Der Besteller
kann auch dann vorn Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger
Gegenstände die Ausführung eines Teils der Lieferung der Anzahl nach unmöglich
wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung
hat; ist dies nicht der Fall, so kann der Besteller die Gegenleistung entsprechend
mindern.


2. Liegt Leistungsverzug im Sinne
des Abschnittes IV der Lieferbedingungen vor und gewährt der Besteller dem
in Verzug befindlichen Lieferer eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen
Erklärung, daß er nach Ablaufdieser Frist die Annahme der Leistung ablehne,
und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Besteller zum Rücktritt
berechtigt.


3. Tritt die Unmöglichkeit während
des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Bestellers ein, so bleibt dieser
zur Gegenleistung verpflichtet.


4. Der Besteller hat ferner ein
Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages, wenn der Lieferer eine ihm gestellte
angemessene Nachfrist für die Ausbesserung oder Ersatzlieferung bezüglich
eines von ihm zu vertretenden Mangels im Sinne der Lieferbedingungen durch
sein Verschulden fruchtlos verstreichen läßt. Das Recht des Bestellers auf
Rückgängigmachung des Vertrages besteht auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens
der Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch den Lieferer.


5. Ausgeschlossen sind alle anderen
weitergehenden Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Kündigung oder Minderung
sowie auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen
Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.


Dieser Haftungsausschluß gilt nicht
bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter,
sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.


Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten haftet der Lieferer ‑ außer in den Fällen des Vorsatzes
und der groben Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter ‑
nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.


Der Haftungsausschluß gilt ferner
nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes
für Personen‑ oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet
wird. Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert
sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller [er gegen Schäden,
die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.


X. Gerichtsstand


Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich‑rechtliches Sondervermögen
ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz oder die
Lieferung ausführende Zweigniederlassung des Lieferers zuständig ist. Der
Lieferer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.









Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail)
oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:



Hans Koch GmbH, Glandorfer Str. 25, 49196 Bad Laer, Fax: 05424-2972-50, E-Mail: info@hanskochgmbh.de


Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene
Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen
gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft
möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht
wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind
zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu
tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von
40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die
Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen
müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung ihrer Widerrufserklärung erfüllen.


Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen
Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. durch Download etc.).


Ende der Widerrufsbelehrung

hanskochgmbh.de

Der Ottokatalog des Schreiners!

Hans Koch GmbH
Christian Koch
Glandorfer Straße 25
49196 Bad Laer
Deutschland
Telefon: 05424-2972-13   
Fax: 05424-2972-50
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C.F. SCHEER - Das Bearbeitungszentrum BC 2001
Eine Idee hat sich durchgesetzt ! Von unseren Kunden aufgezeigte Forderungen im Hinblick auf rationelle CNC-Bearbeitung in Handwerk und Industrie haben SCHEER motiviert, mit einem völlig neuen Konzept in diesem Marktsegment anzutreten.
Der Erfolg bestätigt die Richtigkeit, neue Wege einzuschlagen im Technologiebereich "CNC-Bearbeitung".

Vertikale Bearbeitungszentren, entwickelt von SCHEER, sind heute keine exotischen Lösungen mehr, sondern gewinnen im Bereich Holzhandwerk und Industrie schneller Akzeptanz, als SCHEER zu Beginn der Entwicklung zu hoffen gewagt hatte.
In kürzester Zeit hat die vertikale Bearbeitung von Werkstücken Vorteile aufzeigen können, die bestätigen, daß eine Idee in Markterfolg umgesetzt werden kann.

Die Kernfragen gelöst mit diesem Maschinenkonzept sind:

Platzprobleme?

Vertikale Bearbeitungszentren beanspruchen eine minimale Aufstellfläche!

Flexibilität?

Die variable Sauger-Positionierung bietet eine optimale Werkstück-Fixierung. Ob Türen, Treppen, Arbeitsplatten, Korpusteile etc. - das BC ist flexibel und wirtschaftlich!

Absaugung?

SCHEER konzipierte ein Absaugsystem das seinen Namen verdient

Ergonomie?

Das BC von SCHEER garantiert eine ergonomische Körperhaltung bei der Beschickung und Entnahme der Werkstücke!

Das vertikale Bearbeitungszentrum BC 2001 ist eine technologische Weiterentwicklung des bereits bewährten BC 2000. Automatischer Werkzeugwechsel und Wechselplatzbetrieb erweitern das Leistungsspektrum dieses Zentrums erheblich.

Ausgestattet mit einer Vielzahl unterschiedlicher Werkzeuge, können Komplettbearbeitungen von Werkstücken durchgeführt werden und dies innerhalb kürzester Bearbeitungszeiten dank hoher Schnitt- und Vorschubgeschwindigkeiten sowie der Nutzung des Wechselplatzbetriebes.
Die Möglichkeit, bereits ab Losgröße 1 wirtschaftlich zu fertigen und Produktindividualität zu garantieren, sind heute für kleine und mittelständische Unternehmen eine unverzichtbare Forderung, die das BC 2001 einlöst.

Die Besonderheit des vertikalen Bearbeitungszentrums liegt im Aufspanntisch, der 15 Grad aus der senkrechten Lage als glatte Aufspannfläche ausgebildet ist.
Die Bearbeitungsfläche ist 3200 x 1200mm und kann mit jedem Werkzeug genutzt werden.

Ob als BC 2001 oder in der schlauchlosen Variante ?SL?: das Bearbeitungszentrum löst die Fertigungsaufgaben rationell und wirtschaftlich.
Die Portalbauweise garantiert eine gleichbleibende Steifigkeit des X-Achsen Supports über den gesamten Arbeitsbereich der Maschine. Durch eine schwingungsoptimierte Auslegung des Maschinenkörpers werden hohe erfahrgeschwindigkeiten erreicht.
Alle Fahrsupporte laufen auf gehärteten und geschliffenen Linearführungen. Das bedeutet ein Minimum an Reibung, ein Maximum an Steifigkeit und ein Optimum an Lebensdauer bei höchster Präzision.

Der kompakte Werkzeugsupport ist ausgerüstet mit einem 13-spindligen Bohrgetriebe mit einzeln aussteuerbaren Spindeln, einem Fräsmotor mit einer Leistung von 7,5 kW bei Drehzahlen zwischen 12000 und 18000 UpM (Rechts-/Linkslauf) und einem Werkzeugwechselmagazin für kurze Wechselzeiten auf der X-Achse mitfahrend mit 18 Plätzen.

Die Werkzeugaufnahme der Frässpindel ist für Hohlschaftkegel nach DIN 69893-HSK-F63 ausgebildet.

So flexibel wie die Fertigung sein muss, so flexibel kann das BC 2001 ausgestattet werden:

·  C Achse

·  im Bohraggregat integrierte schwenkbare Stirnbohreinheit mit Nutsäge

·  bei Serienteilen Verminderung der Werkzeugwechsel durch Ausstellkonsole

·  Vierspindler zum horizontalen Bohren und Fräsen

·  Schlosskastenfräsaggregat

·  Schwenkaggregat für Doppelgehrungsschnitte und Schrägbohrungen

·  Mehrspindelgetriebe für besondere Bohrabstände und vieles mehr.

Der neben der Mechanik wichtigste Aspekt in der Beurteilung moderner Bearbeitungszentren ist die Benutzeroberfläche. Überschaubarkeit und Flexibilität sind dabei genauso wichtig wie Importfunktionen von CAD Zeichnungen oder von gescannten Objekten.
Mit der komfortablen Bedienoberfläche von NC-Studio wird gerade dem Einsteiger die Arbeit erleichtert. Von der menuegeführten Bedienung bis zum individuell angelegten Makro, alles läuft auf dem eingebauten PC. Auf dem 17?? Monitor werden die komplexen Möglichkeiten des modularen Programmes dargestellt.
Die Simulation der Bearbeitung ist dabei genauso selbstverständlich wie die umfangreichen Hilfefunktionen der Windows - Software.

Die Bediensoftware verfügt in der Grundausstattung bereits über umfangreiche Module zur Teileprogrammierung, die den Innenausbau, Ladenbau oder die Türen- und Fensterfertigung in die Lage versetzen, schnell und problemlos variantenreich zu fertigen.

C.F. SCHEER - Das Bearbeitungszentrum BC 2001
Vertikal ist Optimal !

Den erheblichen Aufwand, traditionell zu fertigen, verringert das BC 2001 von SCHEER.
Sie arbeiten mit größerem Leistungsspektrum, kreativer, schneller und wirtschaftlicher.
Komplexe Bearbeitungen werden mit einer Aufspannung werkstückschonend ausgeführt.
Gerade für den gehobenen Innenausbau, den Spezialisten für die individuellen Kundenwünsche bietet SCHEER durch die vertikalen Bearbeitungszentren die Antwort, um genau und in höchster Qualität zu fertigen.
Ergonomisch arbeiten spart Kräfte.
Aus Gesprächen mit Handwerkern konzipierten wir die vertikale Lösung.

Nachdruck gestattet, Belegexemplar erbeten.